Steht für Sie eine Trennung von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner im Raum, finden Sie bei uns umfassenden rechtlichen Rat. Wir rechnen für Sie aus, welche Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung bestehen. Wir helfen bei der Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der elterlichen Sorge und der Regelung der Umgangskontakte für Ihre gemeinsamen Kinder.
In Gewaltschutzverfahren und bei Streitigkeiten um die Nutzung der Ehewohnung vertreten wir Ihre Interessen. Dabei arbeiten wir im Einzelfall intensiv mit Beratungsstellen und anderen Fachdiensten zusammen.
Wir vertreten Sie im Scheidungsverfahren oder Verfahren zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ebenso bei der Regelung des Zugewinnausgleichs und der Teilung des gemeinsamen Vermögens.
Leben Sie oder Ihr Partner im Ausland oder haben Sie verschiedene Nationalitäten, beraten wir Sie nach den aktuellen europarechtlichen und internationalen Vorschriften.
In der Mediation bieten wir Paaren die Möglichkeit, ohne Anwaltsstreit und Gericht juristisch fundierte Vereinbarungen zu treffen. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch gemeinsam mit einem psychologischen Mediator durch die Mediation.
Siehe auch Mediation >>
Schließlich erarbeiten wir mit Ihnen Ihre Vorsorgevollmacht, in der Ihre Wünsche klar und eindeutig zum Ausdruck kommen. Wir finden geeignete Regelungen, die Ihr Vermögen vor dem unberechtigten Zugriff anderer Personen sichern, und helfen bei Verträgen zwischen Ihnen und Ihren Bevollmächtigten. Die Beratung über Patientenverfügungen gehört dazu.
Wir vertreten Sie bei der Klärung der Erbfolge im Erbscheinverfahren und vor den Gerichten. In der Erbauseinandersetzung vertreten wir Ihre Interessen, prüfen die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten, erarbeiten Vereinbarungen, wenn ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft gegen Abfindung ausscheiden will, und umfangreiche Verträge zur Erbauseinandersetzung, die ein Notar bei Bedarf beurkunden kann. Wir ermitteln für Sie den Nachlass und ergreifen Schutzmaßnahmen, falls Sie mehr Schulden als Vermögen geerbt haben.
Wenn Sie pflichtteilsberechtigt oder mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind, helfen wir ebenso bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Dabei haben wir das europäische Recht mit seinen Auswirkungen auf das deutsche Erbrecht immer im Blick und beziehen ausländische Rechtsordnungen mit ein.
Schließlich erarbeiten wir mit Ihnen Ihre Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, in der Ihre Wünsche klar und eindeutig zum Ausdruck kommen. Wir finden geeignete Regelungen, die Ihr Vermögen vor dem unberechtigten Zugriff anderer Personen sichern, und helfen bei Verträgen zwischen Ihnen und Ihren Bevollmächtigten.
Auch die Testamentsvollstreckung gehört zu unserem Tätigkeitsfeld.
Wir vergleichen Ihre Bedürfnisse mit Konzept und Regeln der Mediation. Von den Beteiligten wird eine Vereinbarung unterschrieben, die den Rahmen für die Verhandlungen festlegt.
Wir stellen die Themen zusammen, die Ihnen wichtig sind, sammeln die notwendigen Informationen und stellen Bereiche der Übereinstimmung und Nichtübereinstimmung fest.
Der Mediator/die Mediatorin unterstützt Sie bei der Verhandlung Ihrer Konflikte und arbeitet heraus, welche Bedürfnisse und Interessen in einer fairen Lösung enthalten sein müssen. Falls möglich wird der Mediator versuchen, dass Sie die unterschiedlichen Sichtweisen wechselseitig verstehen.
Wir entwickeln und bewerten gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten, wägen die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen ab und entwerfen einen Vertrag.
Der Vertrag wird durch Ihre Berater (Anwältin/ Anwalt, Steuerberater o.ä.) überprüft. Einzelheiten werden nachbesprochen. Es kommt zum verbindlichen Vertragsabschluss durch die Unterschrift aller Beteiligten. Wenn der Vertrag beim Notar beurkundet werden muss, wird er beurkundungsfähig vorbereitet.
PAUL Rechtsanwälte
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