Schwerpunkte

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Familienrecht

Wenn Sie heiraten wollen oder bereits verheiratet sind, beraten wir Sie ausführlich über die rechtliche Situation.

Wir erarbeiten mit Ihnen Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.

Steht für Sie eine Trennung von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner im Raum, finden Sie bei uns umfassenden rechtlichen Rat. Wir rechnen für Sie aus, welche Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung bestehen. Wir helfen bei der Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der elterlichen Sorge und der Regelung der Umgangskontakte für Ihre gemeinsamen Kinder.

In Gewaltschutzverfahren und bei Streitigkeiten um die Nutzung der Ehewohnung vertreten wir Ihre Interessen. Dabei arbeiten wir im Einzelfall intensiv mit Beratungsstellen und anderen Fachdiensten zusammen.

Wir vertreten Sie im Scheidungsverfahren oder Verfahren zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ebenso bei der Regelung des Zugewinnausgleichs und der Teilung des gemeinsamen Vermögens.

Leben Sie oder Ihr Partner im Ausland oder haben Sie verschiedene Nationalitäten, beraten wir Sie nach den aktuellen europarechtlichen und internationalen Vorschriften.

In der Mediation bieten wir Paaren die Möglichkeit, ohne Anwaltsstreit und Gericht juristisch fundierte Vereinbarungen zu treffen. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch gemeinsam mit einem psychologischen Mediator durch die Mediation.

Siehe auch Mediation >>

Schließlich erarbeiten wir mit Ihnen Ihre Vorsorgevollmacht, in der Ihre Wünsche klar und eindeutig zum Ausdruck kommen. Wir finden geeignete Regelungen, die Ihr Vermögen vor dem unberechtigten Zugriff anderer Personen sichern, und helfen bei Verträgen zwischen Ihnen und Ihren Bevollmächtigten. Die Beratung über Patientenverfügungen gehört dazu.

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Erbrecht

Bei uns werden Sie umfassend erbrechtlich beraten.

Wir suchen Formulierungen für Ihr Testament, durch die ihr letzter Wille der Nachwelt klar und eindeutig übermittelt wird. Wir klären mit Ihnen, ob ein gemeinschaftliches Testament mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner oder ein Erbvertrag sinnvoll ist.

Wir vertreten Sie bei der Klärung der Erbfolge im Erbscheinverfahren und vor den Gerichten. In der Erbauseinandersetzung vertreten wir Ihre Interessen, prüfen die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten, erarbeiten Vereinbarungen, wenn ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft gegen Abfindung ausscheiden will, und umfangreiche Verträge zur Erbauseinandersetzung, die ein Notar bei Bedarf beurkunden kann. Wir ermitteln für Sie den Nachlass und ergreifen Schutzmaßnahmen, falls Sie mehr Schulden als Vermögen geerbt haben.

Wenn Sie pflichtteilsberechtigt oder mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind, helfen wir ebenso bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

Dabei haben wir das europäische Recht mit seinen Auswirkungen auf das deutsche Erbrecht immer im Blick und beziehen ausländische Rechtsordnungen mit ein.

Schließlich erarbeiten wir mit Ihnen Ihre Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, in der Ihre Wünsche klar und eindeutig zum Ausdruck kommen. Wir finden geeignete Regelungen, die Ihr Vermögen vor dem unberechtigten Zugriff anderer Personen sichern, und helfen bei Verträgen zwischen Ihnen und Ihren Bevollmächtigten.

Auch die Testamentsvollstreckung gehört zu unserem Tätigkeitsfeld.

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Mediation

Konflikte, Trennung und Scheidung
verantwortlich und fair gestalten

Was ist Mediation?

  • Mediation ist ein Weg, Personen und Gruppen bei der Verhandlung ihrer Konflikte zu unterstützen.
  • In der Familienmediation können außergerichtlich Lösungen entwickelt werden, die von allen Beteiligten als fair und befriedigend empfunden werden, z.B. für die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Unterhalt und die Vermögensaufteilung.
  • In der Mediation im Zusammenhang mit einem Erbe oder Testament moderieren wir Verhandlungen etwa zwischen Eltern und Kindern, Geschwistern, Erben und Pflichtteilsberechtigten oder mehreren Erben.
  • Mediation folgt der Idee, dass niemand besser als die Betroffenen selbst in der Lage ist, Regelungen zu finden, die auf die speziellen Bedürfnisse in ihren Beziehungen zugeschnitten sind.
  • Mediation strebt eine rechtsverbindliche Vereinbarung an, die von den Vertragspartnern persönlich erarbeitet wird.

Was macht der Mediator?

Der Mediator achtet auf Fairness und unterstützt die Verhandlungspartner

  • sich über ihre Bedürfnisse, Interessen und Wünsche für die Zukunft klar zu werden;
  • ihre Vorstellungen auszusprechen und dabei gehört, akzeptiert und verstanden zu werden;
  • verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Rahmen des geltenden Rechts zu erarbeiten und einen verbindlichen Vertrag zu entwickeln, der bei Bedarf notariell beurkundet werden kann.

Für wen eignet sich eine Mediation?

  • Familienmediation ist eine Methode für Partner und Eltern, die sich zur Trennung entschlossen haben und die Folgen dieser Trennung selbst regeln wollen.
  • Mediation eignet sich für faire Konfliktregelungen in privaten und beruflichen Beziehungen (z.B. Nachbarschaft, Erbengemeinschaften, Gruppen und Teams).
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Wie verläuft Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren und verläuft in der Regel in fünf Schritten:

1. Klärung Ihrer Anliegen und Motive

Wir vergleichen Ihre Bedürfnisse mit Konzept und Regeln der Mediation. Von den Beteiligten wird eine Vereinbarung unterschrieben, die den Rahmen für die Verhandlungen festlegt.

2. Erarbeitung der regelungsbedürftigen Fragestellungen

Wir stellen die Themen zusammen, die Ihnen wichtig sind, sammeln die notwendigen Informationen und stellen Bereiche der Übereinstimmung und Nichtübereinstimmung fest.

 3. Lösen der Konflikte

Der Mediator/die Mediatorin unterstützt Sie bei der Verhandlung Ihrer Konflikte und arbeitet heraus, welche Bedürfnisse und Interessen in einer fairen Lösung enthalten sein müssen. Falls möglich wird der Mediator versuchen, dass Sie die unterschiedlichen Sichtweisen wechselseitig verstehen.

 4. Einigung erzielen

Wir entwickeln und bewerten gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten, wägen die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen ab und entwerfen einen Vertrag.

5. Abschluss

Der Vertrag wird durch Ihre Berater (Anwältin/ Anwalt, Steuerberater o.ä.) überprüft. Einzelheiten werden nachbesprochen. Es kommt zum verbindlichen Vertragsabschluss durch die Unterschrift aller Beteiligten. Wenn der Vertrag beim Notar beurkundet werden muss, wird er beurkundungsfähig vorbereitet.